Online-Vortrag: Wie erfülle ich das EWärmeG?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg, beim Austausch von Heizungsanlagen einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen abzudecken. In dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie, durch die Energieberaterin Tina Götsch, einen verständlichen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und die verschiedenen möglichen Erfüllungsoptionen.





